Bei einem Treffen der CPÖ Salzburg forderte Dr. Martin WABL, stellvertretender Bundesobmann der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ), in einem Referat über „Justiz und Gerechtigkeit“ mehr Gerechtigkeit für die sozial Schwachen. Seit Jahren ist die österreichische Justiz mit einem Vertrauensverlust konfrontiert, wofür lt. Wabl mehrere Gründe verantwortlich sind:
Der Hauptgrund liegt bei öffentlich wirksamen Strafverfahren, wo zu Recht der Eindruck besteht, dass die Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaft viel zu langsam und zögerlich bei der Aufarbeitung von spektakulären Wirtschaftsverbrechen und Korruptionsfällen ist.
Weitere Ursachen des Vertrauensverlustes sind sehr oft die lange Dauer von Zivil- gerichtsverfahren, verbunden mit hohen Gerichts- und Anwaltskosten, sowie der dadurch erschwerte Zugang zum Recht.
Gerechtigkeit ist ein Ideal, das schon in der Bibel vielfach genannt wird. Gerechtigkeit sollte auch in unserer Gesellschaft gemeinsam mit der Forderung nach Solidarität, vor allem mit den Schwächsten in der Gesellschaft, im Mittelpunkt stehen.
Die etablierten Parteien haben bedauerlicherweise die Justiz als Dritte Gewalt des Rechtsstaates sträflich vernachlässigt und sind oft nur dann tätig geworden, wenn die Medien spektakulär auf brisante Fälle aufmerksam gemacht haben. Auch hat die Kontinuität in der Justizpolitik gefehlt, was dadurch zum Ausdruck kommt, dass in elf Jahren sechs Justizminister verbraucht wurden.
Dr. Wabl stellte danach einige Vorschläge zur Diskussion, die aus den vielfachen Erfahrungen bei seiner Beratungstätigkeit für „Justizopfer“ entstanden sind:
Für das Strafverfahren:
.) Einrichtung einer zentralen Bundesanwaltschaft an der Spitze der Staatsanwaltschaft zur Steigerung der Schlagkraft bei der Bekämpfung der Kriminalität, wie dies bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft bereits begonnen wurde
.) Einsatz zusätzlicher Spezialisten im Bereich der Staatsanwaltschaften
.) verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei zur Verbrechensbekämpfung auch vor Ort. Zuordnung der Staatsanwaltschaften zum Innenministerium, um eine klare Trennung zu den Gerichten zu gewährleisten
.) Befristung für die Anklageerhebung zur Straffung des Vorverfahrens
.) Verbesserung des Kostenersatzes für den Verteidiger bei Freisprüchen
.) Änderung der Zuständigkeiten bei Wiederaufnahme eines Strafverfahrens durch Bestimmung eines anderen Gerichtes als jenes Gerichtes, welches das Urteil gefällt hat .) Stärkung des obersten Gerichtshofes in Richtung eigenständige Beweisaufnahme mit anschließendem endgültigem Urteil.
Für das Zivilverfahren:
.) Abschaffung des Anwaltszwangs in der 1. Instanz
.) ebenso wie im Strafverfahren Reduktion auf 2 Instanzen
.) Entrümpelung der Zivilprozessordnung in Richtung einfacheres Sozialgerichtsverfahren .) Ausweitung der Beratung bei den Bezirksgerichten
.) bei Familiengerichtsverfahren, insbesondere bei Scheidungen, vorrangige Beratungen in Familienberatungszentren unter Einschluss des Familiengerichtes bei gleichzeitiger Zurückdrängung der Vertretung durch Anwälte, womit existenzgefährdende Kosten vermieden werden könnten.
Grundsätzlich ist auch eine Reform der Gerichtsgebühren und des Rechtsanwaltstarifsystems geboten, weil oftmals exorbitante Kosten entstehen, die den Zugang zum Recht entsprechend erschweren und gleichzeitig Existenzen bedrohen. Letztlich sollte das Wohl der Bürger im Vordergrund stehen. Im Sinne der christlichen Forderung nach dem gerechten Lohn darf es kein Geschäft mit der Gerechtigkeit geben.
Abschließend stellte Bundesobmann Dr. Gehring fest, dass er die von Dr. Wabl angeregten Reformvorschläge sehr begrüße, weil diese zweifellos eine Wiederherstellung des Ansehens der Justiz ermöglichen würden. Mit strenger Beachtung der Menschenrechte und intensivem Bemühen um Gerechtigkeit muss das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Einrichtungen, insbesondere der Justiz, gefestigt werden.
