Immer schon war der Umgang mit den Schwachen das Maß für die Entwicklungsstufe einer Kultur. Und immer schon war „das Kind das größte Geschenk Gottes für die Familie, für ein Volk und für die Welt“. Das Recht auf Leben ist das fundamentale Menschenrecht und Vor-aussetzung für alle anderen Menschenrechte. Jeder Mensch hat vom Zeitpunkt seiner Zeu-gung bis zu seinem natürlichen Ende eine eigenständige und unwiederbringliche Persönlich-keit, somit haben Ungeborene, aber auch Alte, Kranke und Behinderte Anspruch auf Schutz und Sicherheit in der Gemeinschaft.
Christlich denkenden Menschen ist deshalb der Lebensschutz ein besonderes Anliegen. Dem Trend der heutigen Zeit, welche dem Ungeborenen keinen Stellenwert mehr zugestehen und alten sowie kranken Menschen das Recht auf ein menschenwürdiges Dasein aberkennen will, muss eine neue „Kultur des Lebens“ entgegengesetzt werden.